- Differenzierungsklausel
- Klausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den nicht organisierten Arbeitnehmern einen Anreiz zum Beitritt zur Gewerkschaft zu geben. D. wollen die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichten, den tarifgebundenen Arbeitnehmern höhere Leistungen zu gewähren als den nichttarifgebundenen. Nach der Rechtsprechung des BAG sind D. wegen Verstoßes gegen die negative Koalitionsfreiheit unzulässig.- Arten: ⇡ Spannenklausel; ⇡ Tarifausschlussklausel.- Vgl. auch ⇡ Tarifautonomie.
Lexikon der Economics. 2013.